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   LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 1617/07   

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https://dejure.org/2010,119049
LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 1617/07 (https://dejure.org/2010,119049)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.2010 - L 10 U 1617/07 (https://dejure.org/2010,119049)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 2010 - L 10 U 1617/07 (https://dejure.org/2010,119049)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 1617/07
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 09.05.2006, a.a.O. auch zum Nachfolgenden).

    Dabei handelt es sich bei der Prüfung der Wesentlichkeit um eine wertende Entscheidung (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 31.07.1985, 2 RU 74/84 in SozR 2200 § 548 Nr. 75), die - weil mit der Wertung zugleich die Reichweite des Unfallversicherungsschutzes bestimmt wird (BSG, a.a.O.) - dem juristischen Betrachter vorbehalten ist.

    Es kann mehrere rechtlich wesentliche Mitursachen geben (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, auch zum gesamten Nachfolgenden).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - L 10 U 3951/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 1617/07
    Liegen dagegen derartige Hinweise vor, ohne dass eine andere Schädigung als der Arbeitsunfall örtlich-zeitlich in Rede steht, wird ein naturwissenschaftlicher Zusammenhang regelmäßig als wahrscheinlich anzunehmen sein (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 12.11.2009, L 10 U 3951/08, veröffentlicht u.a. in juris).

    Die Eignung des Unfallereignisses ist - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteil vom 12.11.2009, L 10 U 3951/08 a.a.O.) - eine Frage nach dem naturwissenschaftlichen Zusammenhang.

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 1617/07
    Die Bemessung der MdE hängt also von zwei Faktoren ab (vgl. BSG, Urteil vom 22.06.2004, B 2 U 14/03 R in SozR 4-2700 § 56 Nr. 1): Den verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens und dem Umfang der dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten.
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 1617/07
    Ist eine erhebliche Vorschädigung der durch den Unfall betroffenen Körperstelle, die eine Schädigung durch ein alltägliches Ereignis ermöglicht hätte oder ohne äußere Einwirkung zu der in Rede stehenden strukturellen Schädigung geführt hätte, nicht nachgewiesen, geht dies nach dem im Sozialrecht geltenden, oben dargelegten Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten (BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 22).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 1617/07
    Die innere Ursache muss bei dieser Prüfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, die bloße Möglichkeit einer inneren Ursache genügt nicht (BSG, Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 34/03 R).
  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 7/89
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 1617/07
    Dies gilt auch für das Ausmaß der inneren Ursache (BSG, Urteil vom 06.12.1989, 2 RU 7/89).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 14/91

    Plötzlicher Herztod als Folge einer durch einen Verkehrsunfall ausgelösten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 1617/07
    Demgegenüber ist für die Beurteilung, ob das Unfallgeschehen bloße Gelegenheitsursache war, ob ein alltägliches Ereignis etwa zu derselben Zeit zum selben Erfolg geführt hätte, Wahrscheinlichkeit notwendig; die bloße Möglichkeit genügt auch hier nicht (BSG Urteil vom 04.12.1991, 2 RU 14/91).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 1617/07
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie allgemein im Sozialrecht für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 1617/07
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich (BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 8/06 R), dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls.
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 1617/07
    Da der Kläger allein die Verurteilung der Beklagten zur Gewährung von Verletztenrente beantragt hatte und ein derartiger Anspruch keine formale Anerkennung von Unfallfolgen voraussetzt, hat für das Sozialgericht auch kein Anlass bestanden, auf einen Antrag zur formalen Anerkennung (korrekt: Feststellung nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG) von Unfallfolgen und damit eine Klageänderung in Form einer Klageerweiterung (BSG, Urteil vom 13.09.2005, B 2 U 4/04 R) hinzuwirken.
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 10 U 3840/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang entschieden (vgl. jeweils zur Rotatorenmanschettenruptur unter dem Gesichtspunkt der Eignung des Unfallereignisses Urteil des Senats vom 12.11.2009, L 10 U 3951/08, a.a.O. - zur 7. Auflage des Werkes - und Urteil des Senats vom 23.09.2010, L 10 U 1617/07 - zur 8. Auflage des Werkes -), dass dieses Standardwerk der unfallmedizinischen Literatur der Kausalitätsprüfung nicht zugrunde gelegt werden kann, wenn unter Vermengung der Prüfung der naturwissenschaftlichen Kausalität auf der ersten Stufe mit der wertenden Entscheidung der zweiten Stufe der Kausalitätsprüfung (Wesentlichkeit) die dadurch gefundenen Ergebnisse verkürzt dargestellt werden, u.a. deshalb, weil es sich bei der Prüfung der Wesentlichkeit um eine wertende Entscheidung handelt (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 31.07.1985, 2 RU 74/84 in SozR 2200 § 548 Nr. 75), die - weil mit der Wertung zugleich die Reichweite des Unfallversicherungsschutzes bestimmt wird (BSG, a.a.O.) - dem juristischen Betrachter vorbehalten ist und bei einer Vermischung der Prüfungsschritte die der Wertung zu Grunde liegenden Kriterien (hierzu später) nicht erkennbar sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 10 U 193/15
    Allein auf passive Bewegungsmaße abzustellen verbietet sich schon deshalb, weil nach § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII die tatsächlichen Einschränkungen des Leistungsvermögens maßgebend sind und im Erwerbsleben regelmäßig nur das aktive Leistungsvermögen umgesetzt werden kann (z.B. Urteile des Senats vom 24.04.2008, L 10 U 1052/05 und vom 23.09.2010, L 10 U 1617/07, nicht veröffentlicht; s. auch Hepp/Lambert, Die Begutachtung der Rotatorenmanschettenruptur im sozialgerichtlichen Verfahren, MedSach 2009, 181, 189).
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